Diagnostik
Wir bieten Diagnostik zu folgenden Themen an:
- Autismus - Spektrums - Diagnostik (Autismusdiagnostik)
- AD(H)S - Diagnostik
- Leistungs- bzw. Intelligenzdiagnostik
- Diagnostik von Teilleistungsstörungen
- Elterncoaching/Elternberatung
Autismusdiagnostik
Die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bei Kindern und Jugendlichen stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, um das richtige Unterstützungsnetzwerk und gezielte Therapien zu finden. Autismus betrifft die soziale Interaktion, Kommunikation und eine große Bandbreite an Verhaltensweisen und Besonderheiten. Diese können, je nach Individuum, stark variieren.
Wie wird Autismus diagnostiziert?
Die Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen basiert auf einem umfassenden Prozess, der klinische Beobachtungen, Interviews und standardisierte Tests umfasst. Wir verwenden zwei der am häufigsten verwendeten Instrumente in der Autismus-Diagnostik: den ADOS-2 (Autism Diagnostic Observation Schedule) und das ADI-R (Autism Diagnostic Interview – Revised).
ADOS-2 (Autism Diagnostic Observation Schedule)
Der *ADOS-2* ist ein standardisiertes Beobachtungsverfahren, das in verschiedenen Modulen durchgeführt wird, abhängig vom Alter und Sprachfähigkeit des Kindes. Der Test erfasst typische Verhaltensweisen, die auf eine Autismus-Spektrum-Störung hinweisen, wie soziale Interaktion, Kommunikation und das Vorhandensein von sich wiederholenden und stereotypen Verhaltensweisen. Die Durchführung des ADOS-2 erfolgt in einer kontrollierten Umgebung, in der das Verhalten des Kindes oder Jugendlichen beobachtet und bewertet wird.
ADI-R (Autism Diagnostic Interview – Revised)
Das *ADI-R* ist ein strukturiertes Interview, das in erster Linie mit den Eltern oder Bezugspersonen des Kindes durchgeführt wird. Hierbei wird die Entwicklung des Kindes detailliert erfragt, insbesondere im Hinblick auf frühe soziale Interaktionen, Sprachentwicklung und Verhaltensauffälligkeiten. Das ADI-R ermöglicht es, eine umfassende Anamnese zu erstellen und wichtige Hinweise auf das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung zu sammeln.
Wann sollte eine Diagnostik erfolgen?
Eine frühe Diagnose ist entscheidend, um betroffenen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung und gezielte Therapien zukommen zu lassen.
Eindeutige und auffällige Symptome werden von Betroffenen häufig durch verschiedene Strategie kompensiert, um durch Autismus begründete Unsicherheiten/ Eigenheiten zu kaschieren.
Es gibt auch weitere Erkrankungen, die sich durch Schwierigkeiten in Interaktion und Kommunikation ausdrücken. Hier ist eine sorgfältige Prüfung besonders notwendig.
Sollte eine Störung aus dem Autismus-Spektrum auszuschließen sein, informieren wir Sie zu möglichen Differentialdiagnosen und alternativen Behandlungsmöglichkeiten.
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie eine ausführliche Auswertung und individuelle Beratung. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Kind, den Eltern und ggf. Einrichtungen wie Schule etc. Hilfe und - Fördermöglichkeiten, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sind.
Die Diagnosen sind im gesetzlichen Gesundheitssystem anerkannt und wir empfehlen die Zuordnung zu entsprechenden Paragraphen, damit Hilfen im Alltag umgesetzt werden und Förderung geschehen kann.
AD(H)S - Diagnostik
Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine der häufigsten Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Eine frühzeitige und umfassende Diagnostik ist entscheidend, um betroffenen Kindern die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Diagnoseverfahren
Die Diagnostik von ADHS erfolgt in mehreren Schritten:
1. Erstgespräch: Ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und dem Kind, um die Symptome und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben zu besprechen.
2. Verhaltensbeobachtungen: Lehrer und andere Bezugspersonen werden in den Diagnoseprozess einbezogen, um das Verhalten des Kindes in verschiedenen Umgebungen zu beobachten.
3. Standardisierte Fragebögen: Es werden spezielle Fragebögen eingesetzt, um die Symptome systematisch zu erfassen und zu bewerten.
4. Durchführung einer Leistungsdiagnostik („Intelligenztest“) und eines computergestützten Konzentrationstests (ADHS Test 6-12).
Je früher ADHS diagnostiziert wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose für das Kind.
Es ist außerdem wichtig auszuschließen, dass andere psychosoziale oder emotionale Belastungsfaktoren als Ursache für Konzentrationsprobleme in Betracht kommen. Eine große Zahl von psychischen Erkrankungen kann bei Kindern und Jugendlichen zu ähnlichen Symptomen wie bei AD(H)S führen.
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie auch hier eine ausführliche Auswertung und individuelle Beratung. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Kind, den Eltern und ggf. Einrichtungen wie Schule etc. Hilfe und - Fördermöglichkeiten, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sind.
Die Diagnosen sind im gesetzlichen Gesundheitssystem anerkannt und wir empfehlen die Zuordnung zu entsprechenden Paragraphen, damit Hilfen im Alltag umgesetzt werden und Förderung geschehen kann.
Leistungsdiagnostik & Teilleistungsstörung
Auch eine Leistungsdiagnostik ('Intelligenzdiagnostik') kann in unserer Praxis stattfinden. Hier kann sich die Frage nach Hoch- oder Minderbegabung stellen, sowie die Frage nach einer Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreib-Störung oder Dyskalkulie), die wir ebenfalls in unserer Praxis diagnostizieren können.
Bei Bedarf erstellen wir Empfehlungen und Kurzgutachten für einen Nachteilsausgleich in der Schule oder zu ähnlichen Zwecken.
Elternberatung & Coaching
Nach dem abgeschlossenen diagnostischem Prozess bieten wir Elternberatung und Coaching an. Gerade nach der Diagnosestellung ergeben sich viele hilfreiche Erkenntnisse, oft verbunden mit vielen Fragen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie auf dem teilweise herausfordernden Weg.
Konditionen - Diagnostik
Privatversicherte
Entsprechend des Leistungskatalogs Ihres Versicherungs-Tarifs ist es gegebenenfalls möglich einen Großteil der Kosten für die Diagnostik von einer privaten Krankenversicherung übernehmen zu lassen. Ebenso kann ich über die Beihilfe und der Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen.
Dies bitte ich im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären.
Das Honorar für erbrachte Leistungen ist in der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) festgelegt.
Selbstzahler*innen
Behandlungskosten können auch selbst getragen werden.
Für die Diagnostik fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an.
Die Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.