Konditionen - Psychotherapie

Privatversicherte
Entsprechend des Leistungskatalogs Ihres Versicherungs-Tarifs ist Psychotherapie im vollen Kostenumfang mitversichert. Dies bitte ich im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären. Ebenso kann ich über die Beihilfe und die Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen. Das Honorar für erbrachte Leistungen ist in der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) festgelegt.
 
Selbstzahler*innen
Behandlungskosten können auch selbst getragen werden. Durch das Fehlen der Antragsformalitäten ist ein direkter Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung möglich. Für eine Therapiesitzung fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an (122,40 €; Ziffer 870; Satz 2,8; 50 Minuten). Die Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte gibt es teilweise die Möglichkeit im  Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung können wir Ihnen gerne zukommen lassen oder Sie informieren sich bei Ihrer Krankenkasse.