Konditionen - Diagnostik
Privatversicherte:
Entsprechend des Leistungskatalogs Ihres Versicherungs-Tarifs ist es gegebenenfalls möglich einen Großteil der Kosten für die Diagnostik von einer privaten Krankenversicherung übernehmen zu lassen. Ebenso kann ich über die Beihilfe und der Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen.
Dies bitte ich im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären.
Das Honorar für erbrachte Leistungen ist in der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) festgelegt.
Selbstzahler*innen
Behandlungskosten können auch selbst getragen werden.
Für die Diagnostik fällt ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an.
Die Leistungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.